Diese Allgemeinen Geschäftsbedingen gelten für alle Teile von aHa!Ventures B.V. in Den Haag.
Innerhalb dieser GmbH wird unter folgenden registrierten Handelsnamen gehandelt:
- aHa!Group
- aHa!Coaching
- aHa!Projects
- aHa!Web
Artikel 1. Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und für alle von uns eingegangenen Vereinbarungen zwischen aHa!Ventures B.V. und dem Kunden, welcherart auch immer, sowie auf die daraus entstehenden Verpflichtungen.
Abweichungen können ausschließlich schriftlich mit aHa!Ventures vereinbart werden.
Diese Bedingungen gelten insbesondere auch für durch uns eingegangene Vereinbarungen zur Lieferung von Gütern an unsere Kunden.
2. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von “Kunde” (oder Kunde) die Rede ist, muss hierunter jede natürliche oder Rechtsperson verstanden werden, die mit uns in einer Geschäftsbeziehung steht im Rahmen einer mit uns geschlossenen Kaufvereinbarung oder eine andersartige Vereinbarung eingeht oder einzugehen wünscht, sowie deren Rechtsnachfolger. Insbesondere wird unter „Kunde“ auch derjenige verstanden, dem wir ein Angebot unterbreiten oder dem wir Güter liefern oder eine Leistung erbringen.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ausschließlich und nur dann abgewichen werden, wenn und insofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus welchem Grund auch immer nicht gültig oder zutreffend sein, bleiben diese Bedingungen im Übrigen in Kraft.
4. Wenn auch der Kunde auf (seine) Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist, so finden die Bedingungen des Kunden keine Anwendung. Dies ist nur anders, wenn und insofern die Anwendbarkeit der Bedingungen des Kunden nicht in Widerspruch mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen, in diesem Fall findet nur das in unseren Bedingungen Festgesetzte Anwendung. Jedwede anders lautende Bedingung in den Bedingungen des Kunden ersetzt nicht das Vorhergehende.
5. Nur wenn wir in unserem Angebot ausdrücklich, eindeutig und schriftlich (spezifische) Bedingungen des Kunden akzeptieren, finden diese akzeptierten Kundenbedingungen Anwendung.
6. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Lieferung (von Gütern)“ die Rede ist, wird darunter ebenfalls die Erbringung von Dienstleistungen und Arbeiten welcher Art auch immer verstanden.
Artikel 2. Angebote
1. Alle unsere Angebote müssen als Aufforderung an den potentiellen Kunden zur Angebotsunterbreitung betrachtet werden. Sie binden uns daher in keiner Weise, außer wenn im Angebot selbst ausdrücklich und eindeutig (schriftlich) das Gegenteil festgelegt ist. Der uns erteilte Auftrag gilt als Angebot, welches erst nach schriftlicher Bestätigung unsererseits (die so genannte Auftragsbestätigung) als akzeptiert angesehen wird.
2. Zu den von uns gemachten Angeboten gehören – besonders auch, was das im vorhergehenden Absatz Festgelegte betrifft -: Pläne, Zeichnungen, Modelle, Muster, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen, sowie eventuelle Anlagen und Bescheide, die sich auf unsere Angebote beziehen. Dies alles bleibt unser Eigentum, ebenso wie von uns in diesem Zusammenhang angefertigte Software und Geräte, muss auf unsere Bitte hin zurückerstattet werden und darf ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht kopiert und/oder an Dritte weitergegeben werden. Ferner behalten wir uns alle Rechte des geistigen und industriellen Eigentums vor.
3. Bei Angeboten, die auf Anfrage des Kunden unterbreitet werden und wo der Kunden nicht ausdrücklich und eindeutig (schriftlich) angibt, dass die Kosten und das Risiko für die Angebotserstellung bei uns liegen, gilt Folgendes:
Wenn uns der Auftrag, auf den sich unser Angebot bezieht, nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag der Angebotserstellung erteilt wird, können wir dem Kunden die Kosten, die für die Erstellung unseres Angebots entstanden sind, in Rechnung stellen. Darin inbegriffen sind ebenfalls die Kosten für die Anfertigung der im vorigen Absatz genannten Geräte.
Artikel 3. Zustandekommen einer Vereinbarung
1. Eine Vereinbarung mit uns kommt erst dann zustande, wenn wir den uns erteilten Auftrag in Schriftform erhalten haben. Eine Vereinbarung gilt in dem Moment als zustande gekommen, in dem wir die Auftragsbestätigung versenden.
2. Der Kunde ist an seinen Auftrag, in welcher Form auch immer uns erteilt, während eines Zeitraums von 3 Tagen nach Auftragsdatum oder (wenn es einen mündlich erteilten Auftrag betrifft) nach der Auftragserteilung gebunden. Eine Erklärung des Kunden innerhalb dieses Zeitraums von 3 Tagen, dass er seinen Auftrag zu stornieren oder zu ändern wünscht, kann daher nicht verhindern, dass eine Vereinbarung auf der Basis des (ursprünglichen) Auftrags zustande kommt, wenn wir den Auftrag doch noch innerhalb dieses Zeitraums von 3 Tagen erhalten/bestätigen.
3. Es wird davon ausgegangen, dass der Inhalt der geschlossenen Vereinbarung vollständig und korrekt in der von uns an den Kunden versandten Auftragsbestätigung wiedergegeben ist. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde dem Inhalt unserer Auftragsbestätigung zustimmt, es sei denn, er teilt uns innerhalb 3 Tagen nach Datum unserer Auftragsbestätigung schriftlich mit, dass er mit dem Inhalt nicht einverstanden ist.
4. Gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen und/oder Zusagen, die durch unsere Mitarbeiter getroffen/gemacht werden oder in unserem Namen durch andere Personen, die als Vertreter auftreten, vereinbart und/oder gemacht werden, sind für uns nur verbindlich, wenn diese Vereinbarungen und/oder Zusagen durch unsere(n) zur Vertretung befugten Leiter schriftlich bestätigt wurden.
Artikel 4. Preise
1. Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise ausschließlich Umsatzsteuer und Verpackung, Transportkosten und übrige Kosten.
2. Die in Angeboten, Verträgen und Auftragsbestätigungen angegebenen Preise basieren auf den zur Zeit des Zustandekommens der Vereinbarung gültigen Kostenfaktoren, wie Valutakurse, Herstellerpreise, Rohstoff- und Materialpreise, Lohn- und Transportkosten, Versicherungsprämien, Steuern, Einfuhrzölle und anderen Abgaben staatlicherseits.
3. Sollten nach dem Datum, an dem die Vereinbarung zustande gekommen ist, aber vor dem Tag der Lieferung, Erhöhungen bei einem oder mehreren Kostenfaktoren auftreten, behalten wir uns das Recht vor dem Kunden diese Erhöhungen in Rechnung zu stellen. Ferner haben wir das Recht, in solch einem Fall die Vereinbarung ganz oder teilweise als aufgelöst zu erklären, ohne dass Rechtsmaßnahmen erforderlich wären. Letzteres Recht gilt auch für den Kunden, außer im Fall von Rahmen- und Supportverträgen, in denen durch die Art der Vereinbarung variable Kosten für uns auftreten und wir berechtigt sind, Erhöhungen vorzunehmen, die direkt an die Indexierung von Lohnkosten und Abwandlungen bei unseren Lizenzerwerbskosten gebunden sind. Wenn der Kunde vom Auflösungsrecht Gebrauch macht, muss er innerhalb 5 Tagen nach Empfang der diesbezüglichen Mitteilung von uns per Einschreiben um die Auflösung anfragen.
Artikel 5. Termin und Lieferung
1. Die von uns festgelegten Lieferzeiten beginnen an dem Tag, an dem die Vereinbarung zustande gekommen ist, vorausgesetzt, dass wir im Besitz aller Daten sind, die wir für die Auftragsausführung benötigen. Die durch uns angegebenen Lieferzeiten werden nie als fataler Termin betrachtet, außer wenn ausdrücklich Anderes in der individuellen Vereinbarung vereinbart wurde.
Bei nicht rechtzeitiger Lieferung müssen wir deshalb schriftlich in Verzug gesetzt werden. Sollte in der individuellen Vereinbarung – in Abweichung von Obenstehendem – ausdrücklich eine Geldstrafe auf den Lieferverzug vereinbart worden sein, wird diese nicht fällig, wenn der Lieferverzug die Folge von den in Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fällen höherer Gewalt ist.
2. Lieferung von Gütern erfolgt auf Risiko des Lieferanten, wenn bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Lieferung von Gütern auf Rechnung und Risiko des Kunden erfolgt. Wenn nicht anders vereinbart, beliefern wir ausländische Kunden ab Lager. Aus- und Einklarierung wird durch uns vorgenommen, jedoch auf Rechnung des Kunden.
3. Wenn Kunden nicht selbst einen Spediteur bereitstellen, werden die Güter durch uns auf die unserem Urteil nach günstigste Art mit durch uns auszuwählenden Spediteuren auf Rechnung des Kunden versandt.
4. Bittet ein Kunde darum, dass die Lieferung von Gütern auf eine andere als die übliche Art erfolgen soll, dann können wir dem Kunden die hiermit verbundenen Kosten in Rechnung stellen.
5. Wenn die Lieferung in Teilen erfolgt, haben wir das Recht, jede Lieferung als eine eigene Transaktion zu betrachten.
6. Der Kunde ist gehalten, das Gekaufte innerhalb der vereinbarten Zeit abzunehmen. Bei Verzug sind wir aufgrund des in Artikel 6:60 Bürgerliches Gesetzbuch Festgelegten berechtigt – dieses nach unserem Ermessen - zu fordern, dass uns der zuständige Richter von unserer Lieferverpflichtung für die vereinbarten Güter entbindet bzw. ohne vorangehende Zahlungsaufforderung die Bezahlung des Kaufpreises der nicht abgenommenen Teile zu fordern. Sollte der Kunde in Überseinstimmung mit Obenstehendem bei Verzug Zahlung der Kaufsumme fordern, sind wir berechtigt, die Vereinbarung ohne juristisches Einschreiten für aufgelöst zu erklären, werden die Güter als abgeliefert betrachtet und werden wir die Güter auf Rechnung und Risiko des Kunden gegen Vergütung aller daraus entstehenden Kosten einlagern.
Artikel 6. Reklamationen
1. Der Kunde bürgt für die Richtigkeit und die Vollständigkeit von und ist verantwortlich für die Angaben, die er uns übermittelt hat. Der Kunde muss, was die in unserem Angebot oder was Teil ex Artikel 2 Absatz 2 ist durch uns gemachten Angaben, Maße Farbechtheit und dergleichen betrifft, die üblichen Spielräume und mögliche kleine Änderungen bei den durch uns gelieferten Gütern berücksichtigen. Die durch uns gelieferten Güter dürfen daher von der Beschreibung im Auftrag abweichen, falls und insofern es sich um kleine Maßunterschiede, Mengenunterschiede und nebensächliche Änderungen handelt.
2. Beschwerden des Kunden, die sich auf Mängel bei Gütern beziehen, die äußerlich wahrnehmbar sind, müssen uns durch den Kunden innerhalb 8 Tagen nach Lieferung (oder innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum, wenn die Güter nicht an den Kunden geliefert werden (konnten)) zur Kenntnis gebracht werden. Dies muss schriftlich erfolgen (vorzugsweise per Einschreiben) mit einer deutlichen, präzisen Beschreibung der Beschwerde und unter Angabe der Rechnungsnummer, womit die betreffenden Güter fakturiert sind. Der Kunde muss eine sorgfältige und rechtzeitige Kontrolle vornehmen.
3. Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht äußerlich wahrnehmbar noch bei einer sorgfältigen rechtzeitigen Kontrolle ersichtlich waren, müssen uns durch den Kunden innerhalb 8 Tagen nach Auftreten dieses Mangels auf die wie in Absatz 2 genannte Weise zur Kenntnis gebracht werden.
4. Jegliches Einforderungsrecht des Kunden gegen uns bezüglich Mängeln an den durch uns gelieferten Gütern erlischt, wenn:
a. die Mängel nicht innerhalb der in Absatz 2 und 3 hierfür gesetzten Termine und/oder uns nicht auf die dort angegebene Weise zur Kenntnis gebracht werden;
b. der Kunde keine/nicht ausreichende Mithilfe bezüglich einer Untersuchung darüber leistet, worauf sich die Mängel begründen;
c. der Kunde die Güter nicht auf ordnungsgemäße Weise aufgestellt, behandelt, verwendet, aufbewahrt oder gewartet oder er die Güter unter Gegebenheiten oder für Zwecke verwendet oder behandelt hat, die durch uns anders vorgesehen sind;
d. die Anwendung des Gebrauchs der Güter, bezüglich derer die Mängel durch den Kunden geäußert werden, fortgesetzt wird;
e. die in der individuellen Vereinbarung genannte Garantiezeit verstrichen ist oder, wenn ein solcher Termin fehlt, die Mängel erst geäußert werden, nachdem ein Zeitraum von mehr als 12 Monaten seit der Lieferzeit vergangen ist.
5. In Streitfällen bezüglich der Qualität der von uns gelieferten Güter muss uns der Kunde diese melden, sodass wir Gelegenheit erhalten, eine für den Kunden akzeptable Lösung anbieten zu können. Wenn unsere Lösung für den Kunden nicht akzeptabel ist, kann dieser sein Recht beim zuständigen Richter in den Niederlanden einfordern.
Artikel 7. Haftung
1. Nur wenn die Garantieverpflichtungen bezüglich der durch uns gelieferten Güter nicht durch Dritte (wie Hersteller) übernommen werden, kann der Kunde gegen uns (Garantie-) Ansprüche geltend machen. Unsere Haftung ist in diesem Fall auf Mängel beschränkt, die eine Folge von Herstellungs- und Materialfehlern sind.
2. Im Beschwerdefall sind wir, wenn die Begründung der Beschwerde die Qualität betreffend durch uns festgestellt und für uns ferner Haftbarkeit, wie in Absatz 1 erwähnt, besteht, nur gehalten zu, solches nach unserem Ermessen:
a. (kostenloser) Behebung von Mängeln;
b. Lieferung von Ersatzgütern bzw. Teilen nach Rückempfang der mangelhaften Güter bzw. Teile;
c. Zurückzahlung der erhaltenen Kaufsumme/Gutschrift der an den Kunden gesendeten Rechnung mit Auflösung ohne juristisches Einschreiten der geschlossenen Vereinbarung, alles sofern die Kaufsumme, die Rechnung und die Vereinbarung sich auf die gelieferten mangelhaften Güter beziehen;
d. Einer in Absprache mit dem Kunden zu bezahlende Entschädigung in anderer Form als hierfür bestimmt.
3. Wenn der Kunde ohne vorhergehende, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung an den Gütern Reparaturen und/oder Änderungen durchgeführt hat/hat durchführen lassen, verfällt jede Garantieverpflichtung unsererseits.
4. Vorbehaltlich eventueller Verpflichtungen von uns gemäß Obenstehendem sind wir nicht zur Bezahlung jeglichen Schadensersatzes an den Kunden und andere gehalten, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder Schuld unsererseits (durch denjenigen mit Rechtsmitteln nachzuweisen, der uns für haftbar hält). Insbesondere sind wir nie haftbar für Folge- oder Betriebsschaden, direkten oder indirekten Schaden, Gewinnverlust jeglicher Art und Stillstandsschaden darin inbegriffen, der dem Kunden entstanden ist, dessen Untergebenen und bei oder durch bei ihm Beschäftigten oder Dritten, durch komplette oder Teil- (Neu-)Lieferung von Gütern, verzögerte oder unbrauchbare Lieferung oder das Ausbleiben der Güter oder durch die Güter selber.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Güter, über die keine begründete Beschwerde vorliegt, zurückzusenden. Erfolgt dies doch ohne triftigen Grund, dann gehen alle mit der Rücksendung verbundenden Kosten zu Lasten des Kunden. Uns steht es in diesem Fall frei, die Güter auf Rechnung und Risiko des Kunden bei Dritten einzulagern.
6. Der Kunde ist gehalten, uns vor allen Ansprüche zu bewahren, die Dritte bezüglich der Ausführung der Vereinbarung gegen uns geltend machen könnten, sofern keine gesetzlichen Einschränkungen bestehen, dass der aus diesen Ansprüchen resultierende Schaden und Kosten zu Lasten des Kunden gehen.
Artikel 8. Eigentumsvorbehalt und Sicherheit
1. Durch uns gelieferte Güter bleiben unser Eigentum bis zum Moment der vollständigen Bezahlung von allem, was der Kunde uns im Zusammenhang mit oder sich ergebend aus den durch uns gelieferten Gütern schuldet. Wenn wir solches als notwendig beurteilen, haben wir das Recht, von dem Kunden Sicherheit hinsichtlich des Nachkommens seiner Verpflichtungen zu verlangen.
2. Der Kunden hat nicht das Recht, die nicht bezahlten Güter zu verpfänden, darauf besitzloses Pfandrecht zu gründen oder jedwedes anderes Güter- oder Pesonenrecht zugunsten Dritter darauf zu gründen.
3. Unbeschadet des hierfür in diesem Artikel Festgelegten wird dem Kunden gewährt, die Güter an Dritte zu verkaufen, doch solches ausschließlich im Rahmen seiner normalen Betriebsführung. Sodann ist der Kunde gehalten, das erhaltende Geld zwischenzeitlich an uns zu übertragen.
4. Sollte infolge von Be- oder Verarbeitung durch den Kunden unser Eigentumsrecht, das auf den durch uns gelieferten Gütern ruht, verloren gegangen sein, ist der Kunde verpflichtet, zwischenzeitlich zu unseren Gunsten ein besitzloses Pfandrecht auf die nach der Be- oder Verarbeitung entstandenen Güter zu gründen.
5. Wir sind jederzeit berechtigt, die Güter, die sich beim Kunden (oder Dritten) befinden, aber zu unserem Eigentum zählen, an uns zu nehmen, sobald wir berechtigterweise annehmen können, dass die reelle Chance besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Das Vorangegangene lässt die Rechte, wie sie sich für uns aus dem Gemeinrecht ergeben, unangetastet: Insbesondere behalten wir auch das Recht, vom Kunden, nachdem wir die Güter an uns genommen haben, Schadensersatz zu fordern.
6. Der Kunde ist verpflichtet, das Brand- und Diebstahlrisiko hinsichtlich der nicht bezahlten Güter zu versichern und auf unser Verlangen diese Versicherung nachzuweisen.
Artikel 9. Bezahlung und Versäumnis
1. Bezahlung muss in Euro erfolgen, es sei denn, Anderes wurde vereinbart, ohne jeglichen Abzug oder Kürzung, bar am Ort unseres Firmensitzes oder durch Überweisung auf ein durch uns genanntes Bank- oder Girokonto, in beiden Fällen sofort nach Lieferung der betreffenden Güter, zumindest binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum, dies alles, wenn nicht ausdrücklich schriftlich Anderes vereinbart ist. Bei Zahlung per Bank oder Giro gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Bank- oder Girokonto als Zahlungstag.
2. Wenn der Kunde nicht rechtzeitig die (vollständige) Zahlung vornimmt, ist er in Versäumnis, ohne dass dafür eine weitere Zahlungsaufforderung nötig ist. Im Fall des Versäumnisses haben wir das Recht, falls und insofern ein ausreichender Zusammenhang mit der Nichteinhaltung durch den Kunden besteht, die Einhaltung aller unserer Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden auszusetzen, unvermindert aller unserer Rechte, die sich aus dem Gemeinrecht ergeben.
Andere Gründe für Versäumnis sind:
a. Wenn wir Grund zu der Befürchtung haben, dass der Kunde seine Pflichten nicht erfüllt und diesen bei schriftlicher Anmahnung zur Angabe der Gründe, sich innerhalb der bei der Anmahnung gesetzten angemessenen Frist bereitzuerklären, seinen Verpflichtungen nachzukommen, nicht nachkommt;
b. Der Kunde meldet seinen eigenen Konkurs an, wird für bankrott erklärt, geht in Konkursablehnung über, beantragt einen Zahlungsvergleich bzw. sein gesamtes oder ein Teil seines Vermögens gepfändet wird und dies nicht binnen 10 Tagen nach Pfändung aufgehoben wird;
c. Der Kunde geht über bzw. entschließt sich zur Einstellung oder Übertragung seines Betriebes oder eines wesentlichen Teiles davon, darin inbegriffen die Einlage seines Betriebes in eine zu gründende oder bereits bestehende Gesellschaft, bzw. geht über bzw. entschließt sich zur Änderung des Zwecks seines Betriebes oder zur Auflösung;
d. Versterben, wenn der Kunde eine natürliche Person ist.
3. Wir sind auch berechtigt, für alle noch auszuführenden Lieferungen Barzahlung für Güterlieferung oder Garantie für die rechtzeitige Zahlung zu verlangen. Ferner sind wir dann berechtigt, die Vereinbarung ohne juristisches Einschreiten aufzulösen, wobei dann bei dem Käufer die Verpflichtung liegt, die gelieferten Güter zurückzugeben bzw. die Verpflichtung zur Einlösung der von uns geleisteten Arbeit , unvermindert unseres Rechtes auf Schadensersatz. Bleibt der Kunde in Zahlungsrückstand, dann ist er uns, ohne dass eine weitere Ankündigung unsererseits notwendig ist, ab Fälligkeitsdatum bis zum Tag der vollständigen Zahlung einen dem gesetzlichen Zins entsprechenden Zins plus 4 % pro Jahr schuldig, gerechnet auf den nicht gezahlten Betrag, dessen Zins sofort ohne weitere Zahlungsaufforderung fällig ist. Alle mit dem Inkasso der in Rechnung gestellten Beträge entstehenden Kosten (einschließlich außergerichtlicher Inkassokosten) gehen zu Lasten des Schuldners. Darüber hinaus gehen alle nachteiligen Folgen von Kursverlust oder anderswie hervorgehend aus zu später Zahlung oder Nicht-Zahlung auf Rechnung des Kunden, auch dann, wenn der Kunde laut der in seinem Land bestehenden Bestimmungen seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachgekommen sein sollte, jedoch Umstände oder Maßnahmen außerhalb seiner Kontrolle den Transfer auf eine für uns nachteilige Weise haben stattfinden lassen.
4. Zahlungen konform Artikel 6:44 Bürgerliches Gesetzbuch werden zuerst mit den in Absatz 3 genannten Kosten verrechnet, dann mit dem entstandenen Zins und schließlich mit dem Betrag und dem laufenden Zins.
5. Sollte sich die finanzielle Lage des Kunden nach Zustandekommen der Vereinbarung, jedoch vor der Lieferung der Güter beträchtlich verschlechtern, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise von der weiteren Ausführung der Vereinbarung abzusehen bzw. eine Änderung der Zahlungsbedingungen zu fordern.
6. Wir können unsere Forderungen im Rahmen aller Transaktionen an einen Kreditversicherer unserer Wahl übertragen.
Artikel 10. Höhere Gewalt
Unter höherer Gewalt muss jeder Umstand außerhalb unserer Macht verstanden werden, der solcher Art ist, dass eine angemessene Erfüllung der Vereinbarung nicht von uns verlangt werden kann (nicht anzurechnende Mängel bei Nichterfüllung). Unter höherer Gewalt wird auch verstanden: Krieg, Unruhen und Feindlichkeiten jeglicher Art, Sperrungen, Boykott, Naturkatastrophen, Epidemien, Rohstoffmangel, Transporthindernisse und Unterbrechung der Transportmöglichkeiten, Störungen in unserem Betrieb, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder –verbote, durch Maßnahmen, Gesetze oder Beschlüsse von internationalen, nationalen und regionalen (staatlichen) Instanzen verursachte Behinderungen. Können wir durch höhere Gewalt unserer Lieferpflicht nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommen, sind wir berechtigt, die Vereinbarung oder noch nicht ausgeführte Teile als aufgelöst zu betrachten, bzw. für bestimmte oder unbestimmte Zeit auszusetzen, solches nach unserem Ermessen. Im Fall von höherer Gewalt sind wir dem Kunden gegenüber nicht schadensersatzpflichtig.
Artikel 11. Anwendbares Recht
Auf die durch uns gemachten Angebote und auf alle durch uns eingegangenen Vereinbarungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
Artikel 12. Konfliktschlichtung
Alle Konflikte jeglicher Art in Zusammenhang mit/hervorgehend aus durch uns eingegangene Vereinbarungen und durch uns erbrachte Lieferungen werden durch den zuständigen Richter in den Niederlanden abgehandelt.
Artikel 13. Besondere Position von Privatkunden
Für Privatkunden gilt:
1. Für alle Produkte gilt eine Ansichtszeit von 7 Tagen. Unbeschädigte Produkte können in der Originalverpackung zurückgesendet werden. Diese Ansichtszeit gilt nicht für Softwareprodukte, die mit einer Testzeit von mindestens 7 Tagen über das Internet angeboten werden. In diesem Fall muss die Testversion als Ansichtsexemplar betrachtet werden.
2. Bei Rücksendung von unbeschädigten Produkten innerhalb der Ansichtszeit wird die geleistete Zahlung innerhalb 30 Tagen nach Rückempfang vollständig zurückgezahlt.
3. Kann eine Bestellung nicht binnen 30 Tagen ausgeliefert werden, kann der Kunde seine Bestellung auf Verlangen ohne Verpflichtungen widerrufen und eventuelle bereits geleistete Zahlungen werden so schnell wie möglich rückerstattet.
4. Lieferungen können zu den Bürozeiten (9.00–17.00 Uhr) abgeholt oder, alternativ zur Versendung, an unsere Niederlassungsadresse in Den Haag zurückgebracht werden.
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